NEWS & FAKTEN zum Immobilienerwerb

BASIS-INFORMATIONEN zum Immobilienerwerb in Österreich:

1.KOSTEN BEI KAUFVERTRÄGEN

  • GRUNDERWERBSSTEUER:  3,50% vom Kaufpreis
  • GRUNDBUCHSEINTRAGUNGSGEBÜHR: 1,10% vom Kaufpreis
  • SONSTIGE NEBENKOSTEN:  Rechtsberatungskosten für Vertragserrichtung und grundbücherliche Durchführung sowie Steuerberatungskosten nach Aufwand

 

2. MAKLERPROVISIONEN

  • ERWERB VON IMMOBILIEN: ab einem Kaufpreis von € 48.448,51.- beträgt die Provision 3,00% zuzüglich USt. vom Kaufpreis
  • VERMIETUNG/ ANMIETUNG:
  • bei Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als 3 Jahren sowie unbefristeten Mietverträgen beträgt die maximale Provisionshöhe 2-Bruttomonatsmieten
  • Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu maximal 3 Jahren beträgt der Provisionsanspruch 1-Bruttomonatsmiete

 

Die Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision ist der  Nettohauptmietzins und die Betriebskosten ohne Umsatzsteuer zusammen und zu dieser Gesamtsumme kommen dann 20% Umsatzsteuer hinzu.

 

 

3. KOSTEN BEI FINANZIERUNG / HYPOTHEKENDARLEHEN

  • GRUNDBUCHSEINTRAGUNGSGEBÜHR: 1,20% vom Kaufpreis
  • RANGORDNUNG allgemein für die Verpfändung: 0,60% vom Kaufpreis

 

 

4. ENERGIEAUSWEIS

Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) schreibt vor, dass der Verkäufer bei Verkauf eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes dem Käufer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen, und dem Käufer diesen spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auszuhändigen hat.

Sollte dies nicht erfolgen, hat der Käufer das Recht, nach erfolgloser Aufforderung an den Verkäufer entweder selbst einen Energieausweis zu beauftragen und die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren gerichtlich geltend zu machen, oder direkt die Aushändigung eines Energieausweises einzuklagen.