BASIS-INFORMATIONEN zum Immobilienerwerb in Österreich:
1.KOSTEN BEI KAUFVERTRÄGEN
2. MAKLERPROVISIONEN
Die Bemessungsgrundlage für die Maklerprovision ist der Nettohauptmietzins und die Betriebskosten ohne Umsatzsteuer zusammen und zu dieser Gesamtsumme kommen dann 20% Umsatzsteuer hinzu.
3. KOSTEN BEI FINANZIERUNG / HYPOTHEKENDARLEHEN
4. ENERGIEAUSWEIS
Das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) schreibt vor, dass der Verkäufer bei Verkauf eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes dem Käufer rechtzeitig vor Abgabe der Vertragserklärung einen zu diesem Zeitpunkt höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen, und dem Käufer diesen spätestens 14 Tage nach Vertragsabschluss auszuhändigen hat.
Sollte dies nicht erfolgen, hat der Käufer das Recht, nach erfolgloser Aufforderung an den Verkäufer entweder selbst einen Energieausweis zu beauftragen und die angemessenen Kosten binnen 3 Jahren gerichtlich geltend zu machen, oder direkt die Aushändigung eines Energieausweises einzuklagen.